Erziehungshilfe

Die Erziehungshilfe bzw. die Hilfe zur Erziehung kann von allen Erwachsenen beantragt werden, die Kinder haben und sich mit der Erziehung überfordert fühlen. Die Maßnahme der Erziehungshilfe wird bei einem Jugendamt beantragt und in der Regel von einer Einrichtung oder einem Dienst erbracht.

 

Die Einrichtungen der Stiftung Kath. Kinder- und Jugendhilfe sind eine der Leistungserbringer für diese Erziehungshilfeleistungen. Eltern, denen eine Leistung der Erziehungshilfe bewilligt wird, haben ein Wunsch- und Wahlrecht und die Möglichkeit, beim Kostenträger eine bestimmte Einrichtung vorzuschlagen.

Unsere Erziehungshilfen

Stationäre Betreuung

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können Tag und Nacht betreut werden.

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Teilstationäre Erziehungshilfe

Kinder und Jugendliche werden in diesem Bereich der Erziehungshilfe über den Tag betreut. 

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Ambulante Hilfestellungen

Familien können in ihrem eigenen Lebensumfeld gefördert werden.

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